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Joma Kunststofftechnik GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) · Brunn am Gebirge, Österreich · LEI 529900KAEYPNKNCAV288
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

Joma Kunststofftechnik GmbH ist in Österreich registriert und im Register „Firmenbuch“ unter der Nummer 151978y eingetragen. Die Rechtsform ist Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Joma Kunststofftechnik GmbH ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 4. Dezember 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 4. Dezember 2024 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 4. Dezember 2024 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 4. Dezember 2024 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformGesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
RegisterFirmenbuch · Website des Registers
Registernummer151978y
RegisterstelleBundesministerium für Justiz
RechtsordnungÖsterreich
SitzanschriftWolfholzgasse 14-16, 2345 Brunn am Gebirge, Österreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)06.11.1996
LEI529900KAEYPNKNCAV288
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben04.12.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert04.12.2024
Nächste LEI-Erneuerung04.12.2024
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Joma Kunststofftechnik GmbH diese Einheit
RMF Capital AG Schweiz

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)