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JP HOLDING AF 4. JANUAR 1910 ApS

Anpartsselskab (ApS) · Haslev, Dänemark · LEI 549300Y97KYMEXBSEE05
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

JP HOLDING AF 4. JANUAR 1910 ApS ist in Dänemark registriert und im Register „Zentrales Unternehmensregister (CVR)“ unter der Nummer 35042334 eingetragen. Die Rechtsform ist Anpartsselskab (ApS) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Dänemark). JP HOLDING AF 4. JANUAR 1910 ApS ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 30. August 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 7. Juli 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 20. August 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformAnpartsselskab (ApS)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Dänemark)
RegisterZentrales Unternehmensregister (CVR) · Website des Registers
Registernummer35042334
RegisterstelleErhvervsstyrelsen
RechtsordnungDänemark
SitzanschriftFinlandsgade 4, 4690 Haslev, Dänemark
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)14.02.2013
LEI549300Y97KYMEXBSEE05
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben30.08.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert07.07.2026
Nächste LEI-Erneuerung20.08.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

JP HOLDING AF 4. JANUAR 1910 ApS diese Einheit
SOMP ANPARTSSELSKAB (Under konkurs) Dänemark
SOPM ApS Dänemark abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (2)