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JUSPAY TECHNOLOGIES PRIVATE LIMITED

Private Limited Company (Pvt Ltd) · Bangalore, Indien · LEI 9845000A466M9O6D4859
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

JUSPAY TECHNOLOGIES PRIVATE LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U66190KA2012PTC098522 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Pvt Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien). JUSPAY TECHNOLOGIES PRIVATE LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 23. März 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 31. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 30. März 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Pvt Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU66190KA2012PTC098522
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
SitzanschriftStallion Business Centre, No. 444, 3rd & 4th Floor, 18th Main, 6th Block, Koramangala, 560095 Bangalore, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)29.08.2012
LEI9845000A466M9O6D4859
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben23.03.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert31.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung30.03.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

JUSPAY TECHNOLOGIES PRIVATE LIMITED diese Einheit
JUSPAY EUROPE LIMITED Irland

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)