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K Associates a California general partnership

PARTNERSHIP · Beverly Hills, Vereinigte Staaten · LEI 549300NFL51D12KNCD10
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

K Associates a California general partnership ist in den Vereinigten Staaten registriert. K Associates a California general partnership ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 20. Februar 2016 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 4. August 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 23. Oktober 2020 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 23. Oktober 2020 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformPARTNERSHIP
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-CA)
Sitzanschrift9350 Wilshire Blvd. Ste 402, 90212 Beverly Hills, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung9350 Wilshire Blvd. Ste 402, 90212 Beverly HIlls, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI549300NFL51D12KNCD10
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben20.02.2016
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert04.08.2023
Nächste LEI-Erneuerung23.10.2020
Bestätigung des LEI-Datensatzesnur von der Einheit selbst angegeben

Konzernzugehörigkeit

K Associates a California general partnership diese Einheit
VERMONT 643 LIMITED LIABILITY CO. Vereinigte Staaten abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)