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KELLTON TECH SOLUTIONS LIMITED

Public Limited Company (Ltd) · HYDERABAD, Indien · LEI 335800GEFEQNXPCS8625
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

KELLTON TECH SOLUTIONS LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer L72200TG1993PLC016819 eingetragen. Die Rechtsform ist Public Limited Company (Ltd) – Aktiengesellschaft (Indien). KELLTON TECH SOLUTIONS LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 6. Januar 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 6. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 6. Januar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPublic Limited Company (Ltd)
Aktiengesellschaft (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerL72200TG1993PLC016819
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
SitzanschriftPLOT NO 1367, ROAD NO- 45 JUBILEE HILLS, HYDERABAD, TELANGANA, INDIA,, 500033 HYDERABAD, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)30.12.1993
LEI335800GEFEQNXPCS8625
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben06.01.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert06.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung06.01.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

KELLTON TECH SOLUTIONS LIMITED diese Einheit
Kellton Tech, Inc. Vereinigte Staaten abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)