ENDEFR
Startseite › Kaimaninseln › KEY SQUARE MASTER FUND II LP

KEY SQUARE MASTER FUND II LP

FUND · George Town, Kaimaninseln · LEI 549300Y023P4S5T3ZF32
LEI abgelaufenFondsKonzernmutter

Kurzprofil

KEY SQUARE MASTER FUND II LP ist auf den Kaimaninseln registriert und im Register „Registry of Companies“ unter der Nummer WC-85479 eingetragen. KEY SQUARE MASTER FUND II LP ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 7. April 2016 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 28. Juni 2025 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 27. Juni 2025 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 27. Juni 2025 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformFUND
RegisterRegistry of Companies · Website des Registers
RegisternummerWC-85479
RegisterstelleGeneral Registry
RechtsordnungKaimaninseln
SitzanschriftC/O Walkers Corporate Limited, Cayman Corporate Centre, KY1-9008 George Town, Kaimaninseln
Anschrift der HauptverwaltungC/O KEY SQUARE CAPITAL MANAGEMENT LLC, 19808 WILMINGTON, Vereinigte Staaten
KategorieFonds
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.04.2016
LEI549300Y023P4S5T3ZF32
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben07.04.2016
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert28.06.2025
Nächste LEI-Erneuerung27.06.2025
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

KEY SQUARE MASTER FUND II LP diese Einheit
KAIZEN II LTD Kaimaninseln abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)