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KNOWLES HOLDINGS LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · LONDON, Vereinigtes Königreich · LEI 213800R7CPTL71JMD417
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

KNOWLES HOLDINGS LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 12094557 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). KNOWLES HOLDINGS LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 13. März 2025 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 14. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 13. März 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer12094557
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
Sitzanschrift12TH FLOOR, CAPITAL HOUSE, 25 CHAPEL STREET, NW1 5DH LONDON, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)10.07.2019
LEI213800R7CPTL71JMD417
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben13.03.2025
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert14.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung13.03.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

KNOWLES HOLDINGS LIMITED diese Einheit
KNOWLES CONSTRUCTION LTD Vereinigtes Königreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)