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Koninklijke A-ware Food Group B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Lopik, Niederlande · LEI 724500PO39T2ZHKE1571
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Koninklijke A-ware Food Group B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 51245353 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). Koninklijke A-ware Food Group B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 5 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 4. Mai 2015 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 4. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 4. Mai 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer51245353
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftRembrandtsplein 1, 3411HA Lopik, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)10.11.2010
LEI724500PO39T2ZHKE1571
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben04.05.2015
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert04.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung04.05.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Koninklijke A-ware Food Group B.V. diese Einheit
A-ware Dairy B.V. Niederlande abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 5 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)