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Koninklijke Smilde B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Heerenveen, Niederlande · LEI 724500KXFMEPCH93FW70
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Koninklijke Smilde B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 01049274 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). Koninklijke Smilde B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 18. Dezember 2013 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 18. Dezember 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 18. Dezember 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer01049274
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
Sitzanschriftde Kuinder 9, 8444DC Heerenveen, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)25.04.1980
LEI724500KXFMEPCH93FW70
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben18.12.2013
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert18.12.2025
Nächste LEI-Erneuerung18.12.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Koninklijke Smilde B.V. diese Einheit
Smilde Bakery B.V. Niederlande abgelaufen
Smilde Foods B.V. Niederlande
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)