ENDEFR
Startseite › Vereinigtes Königreich › LAF HOLDINGS LIMITED

LAF HOLDINGS LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · OSWESTRY, Vereinigtes Königreich · LEI 2138006CYX66ERS2ZG39
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

LAF HOLDINGS LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 06195309 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). LAF HOLDINGS LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 5. März 2026 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 5. März 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 5. März 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer06195309
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftC/O LAF HOLDINGS, THE MILL, MORTON, SY10 8BH OSWESTRY, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)30.03.2007
LEI2138006CYX66ERS2ZG39
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben05.03.2026
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert05.03.2026
Nächste LEI-Erneuerung05.03.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

LAF HOLDINGS LIMITED diese Einheit
LLOYD'S (ANIMAL) FEEDS LIMITED Vereinigtes Königreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)