ENDEFR
Startseite › Barbados › LANGHORNE REINSURANCE (BARBADOS) LTD

LANGHORNE REINSURANCE (BARBADOS) LTD

LIMITED · Bridgetown, Barbados · LEI 549300N8HMJQBNO1TN81
LEI abgelaufen

Kurzprofil

LANGHORNE REINSURANCE (BARBADOS) LTD ist auf Barbados registriert. An GLEIF ist keine Muttergesellschaft gemeldet. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 27. September 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 1. Oktober 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 30. September 2023 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 30. September 2023 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformLIMITED
Register · Website des Registers
Registernummer42670
RegisterstelleCorporate Affairs and Intellectual Property Office
RechtsordnungBarbados
SitzanschriftChancery House, High Street, BB11128 Bridgetown, Barbados
Anschrift der HauptverwaltungLetchworth House, BB14038 Bridgetown, Barbados
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)31.12.1969
LEI549300N8HMJQBNO1TN81
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben27.09.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert01.10.2023
Nächste LEI-Erneuerung30.09.2023
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

LANGHORNE REINSURANCE (BARBADOS) LTD diese Einheit
Langhorne Reinsurance (Arizona) Ltd Vereinigte Staaten abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)