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LEFAY RESORTS S.R.L.

Società A Responsabilità Limitata (SRL) · SAN FELICE DEL BENACO, Italien · LEI 8156005EE7174664A845
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

LEFAY RESORTS S.R.L. ist in Italien registriert und im Register „Unternehmensregister (Registro delle Imprese)“ unter der Nummer 02786260980 eingetragen. Die Rechtsform ist Società A Responsabilità Limitata (SRL) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Italien). LEFAY RESORTS S.R.L. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 18. Oktober 2022 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 11. September 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 18. Oktober 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformSocietà A Responsabilità Limitata (SRL)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Italien)
RegisterUnternehmensregister (Registro delle Imprese) · Website des Registers
Registernummer02786260980
RegisterstelleInfocamere (La Società di Informatica delle Camere di Commercio Italiana)
RechtsordnungItalien
SitzanschriftVIA SANTIGARO, 4, 25010 SAN FELICE DEL BENACO, Italien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)22.06.2006
LEI8156005EE7174664A845
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben18.10.2022
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert11.09.2026
Nächste LEI-Erneuerung18.10.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

LEFAY RESORTS S.R.L. diese Einheit
LEFAY RESORT DOLOMITI S.R.L. Italien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)