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Lefton Metal Enterprises Corporation

For-Profit Corporation · Saint Louis, Vereinigte Staaten · LEI 549300TTKN0IDC0J1E49
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Lefton Metal Enterprises Corporation ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist For-Profit Corporation. Lefton Metal Enterprises Corporation ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 3 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 20. Oktober 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 4. Juni 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 3. Juli 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformFor-Profit Corporation
Register · Website des Registers
Registernummer00862811
RegisterstelleCorporations Unit, Business Services (Office of the Secretary of State)
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-MO)
SitzanschriftC/O C T Corporation System, 5661 Telegraph Rd, 63129 Saint Louis, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung111 West Port Plaza Dr, 63146 Saint Louis, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)21.12.2007
LEI549300TTKN0IDC0J1E49
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben20.10.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert04.06.2026
Nächste LEI-Erneuerung03.07.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Lefton Metal Enterprises Corporation diese Einheit
METAL EXCHANGE LLC Vereinigte Staaten
Pennex Aluminum Company, LLC Vereinigte Staaten
Gesamte Gruppe ansehen: 3 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)