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LIEN YING CHOW PRIVATE LIMITED

Private Company Limited by Shares · SINGAPORE, Singapur · LEI 5493001KZO4BFG5N5L78
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

LIEN YING CHOW PRIVATE LIMITED ist in Singapur registriert und im Register „Unternehmensregister (ACRA)“ unter der Nummer 195600098E eingetragen. Die Rechtsform ist Private Company Limited by Shares – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Singapur). LIEN YING CHOW PRIVATE LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 22. Dezember 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 31. Juli 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 18. September 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Company Limited by Shares
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Singapur)
RegisterUnternehmensregister (ACRA) · Website des Registers
Registernummer195600098E
RegisterstelleAccounting and Corporate Regulatory Authority (ACRA)
RechtsordnungSingapur
Sitzanschrift1 RAFFLES PLACE, #51-00, ONE RAFFLES PLACE, 048616 SINGAPORE, Singapur
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)13.08.1956
LEI5493001KZO4BFG5N5L78
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben22.12.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert31.07.2026
Nächste LEI-Erneuerung18.09.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

LIEN YING CHOW PRIVATE LIMITED diese Einheit
Swansley Holdings Limited Bahamas abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)