ENDEFR
Startseite › Südafrika › LIFE HEALTHCARE GROUP HOLDINGS

LIFE HEALTHCARE GROUP HOLDINGS

Public Company (Ltd) · Illovo, Südafrika · LEI 529900NEEWARTDD80135
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

LIFE HEALTHCARE GROUP HOLDINGS ist in Südafrika registriert und im Register „Corporate Registers“ unter der Nummer 2003/002733/06 eingetragen. Die Rechtsform ist Public Company (Ltd). LIFE HEALTHCARE GROUP HOLDINGS ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 12. September 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 22. November 2025 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 12. September 2020 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 12. September 2020 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformPublic Company (Ltd)
RegisterCorporate Registers · Website des Registers
Registernummer2003/002733/06
RegisterstelleCompanies and Intellectual Property Commission
RechtsordnungSüdafrika
Sitzanschrift21 OXFORD, MANOR RUDD AND CHAPLIN ROADS, 2196 Illovo, Südafrika
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI529900NEEWARTDD80135
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben12.09.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert22.11.2025
Nächste LEI-Erneuerung12.09.2020
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

LIFE HEALTHCARE GROUP HOLDINGS diese Einheit
Life Healthcare Funding Limited Südafrika

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (1)