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LONDON & QUADRANT HOUSING TRUST

Registered Society · LONDON, Vereinigtes Königreich · LEI 213800RH8HIW5NAYSU08
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

LONDON & QUADRANT HOUSING TRUST ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Mutuals Public Register“ unter der Nummer 30441R eingetragen. Die Rechtsform ist Registered Society. LONDON & QUADRANT HOUSING TRUST ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 2 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 23. Januar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 15. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 5. Februar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformRegistered Society
RegisterMutuals Public Register · Website des Registers
Registernummer30441R
RegisterstelleFinancial Conduct Authority
RechtsordnungVereinigtes Königreich
Sitzanschrift29-35 WEST HAM LANE, STRATFORD, E15 4PH LONDON, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)31.03.2008
LEI213800RH8HIW5NAYSU08
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben23.01.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert15.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung05.02.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

LONDON & QUADRANT HOUSING TRUST diese Einheit
URBAN&CIVIC GE ESTATES LIMITED Vereinigtes Königreich abgelaufen
WIXAMS FIRST LIMITED Vereinigtes Königreich abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)