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LONGDON ESTATES LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · BIRMINGHAM, Vereinigtes Königreich · LEI 21380032IEFXEKRJ4B32
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

LONGDON ESTATES LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 00502673 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). LONGDON ESTATES LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 6 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 17. August 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 10. Juli 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 17. August 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer00502673
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
Sitzanschrift90 LEA FORD ROAD, B33 9TX BIRMINGHAM, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)22.12.1951
LEI21380032IEFXEKRJ4B32
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben17.08.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert10.07.2026
Nächste LEI-Erneuerung17.08.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

LONGDON ESTATES LIMITED diese Einheit
CARTER THERMAL INDUSTRIES LIMITED Vereinigtes Königreich
Gesamte Gruppe ansehen: 6 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)