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LONGFELLOW ENERGY, LP

Limited Partnership · DALLAS, Vereinigte Staaten · LEI 549300APOSSJC9XQZT91
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

LONGFELLOW ENERGY, LP ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Limited Partnership. LONGFELLOW ENERGY, LP ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 13. Dezember 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 12. August 2025 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 8. Juni 2024 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 8. Juni 2024 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformLimited Partnership
Register · Website des Registers
Registernummer0015243910
RegisterstelleCorporations Section (Texas Secretary of State)
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-TX)
SitzanschriftC/O MICHAEL S. HAYNES, 8115 PRESTON ROAD SUITE 800, 75225 DALLAS, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung8115 Preston Road, 75225 Dallas, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)19.06.2001
LEI549300APOSSJC9XQZT91
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben13.12.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert12.08.2025
Nächste LEI-Erneuerung08.06.2024
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

LONGFELLOW ENERGY, LP diese Einheit
LONGFELLOW LH, LLC Vereinigte Staaten abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)