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LSA Invest Holding B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Ubbergen, Niederlande · LEI 724500GXZGWX9JGLV492
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

LSA Invest Holding B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 95691545 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). LSA Invest Holding B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 24. Dezember 2024 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 24. Dezember 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 24. Dezember 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer95691545
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftRijksstraatweg 16, 6574AD Ubbergen, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)27.11.2024
LEI724500GXZGWX9JGLV492
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben24.12.2024
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert24.12.2025
Nächste LEI-Erneuerung24.12.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

LSA Invest Holding B.V. diese Einheit
LSA Finance I B.V. Niederlande
LSA Finance II B.V. Niederlande
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)