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M.A. Tol Holding B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · 's-Gravenhage, Niederlande · LEI 724500GXHWZK78PY9H96
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

M.A. Tol Holding B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 64120457 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). M.A. Tol Holding B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 2. Mai 2023 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 2. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 2. Mai 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer64120457
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftJurriaan Kokstraat 55, 2586SC 's-Gravenhage, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)14.09.2015
LEI724500GXHWZK78PY9H96
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben02.05.2023
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert02.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung02.05.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

M.A. Tol Holding B.V. diese Einheit
Podotherapie Tol B.V. Niederlande abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)