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M-Invest B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · 's-Hertogenbosch, Niederlande · LEI 724500NQ4ZHP11TUX068
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

M-Invest B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 17125877 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). M-Invest B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 6. Mai 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 6. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 6. Mai 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer17125877
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftZuid Willemsvaart 229, 5211SH 's-Hertogenbosch, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)19.06.2000
LEI724500NQ4ZHP11TUX068
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben06.05.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert06.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung06.05.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

M-Invest B.V. diese Einheit
Handelsonderneming Merhottein B.V. Niederlande
M-Family B.V. Niederlande
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)