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MAHARASHTRA SEAMLESS LIMITED

Public Limited Company (Ltd) · RAIGAD, Indien · LEI 3358005CN9WUZJFMHV66
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

MAHARASHTRA SEAMLESS LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer L99999MH1988PLC080545 eingetragen. Die Rechtsform ist Public Limited Company (Ltd) – Aktiengesellschaft (Indien). MAHARASHTRA SEAMLESS LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 31. Juli 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 10. Juni 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 30. Juli 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPublic Limited Company (Ltd)
Aktiengesellschaft (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerL99999MH1988PLC080545
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
SitzanschriftPIPE NAGAR , VILLAGE SUKELI, NH17 BKG ROAD TALUKA ROHA, 402126 RAIGAD, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)09.05.1988
LEI3358005CN9WUZJFMHV66
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben31.07.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert10.06.2026
Nächste LEI-Erneuerung30.07.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

MAHARASHTRA SEAMLESS LIMITED diese Einheit
MAHARASHTRA SEAMLESS (SINGAPORE) PTE. LTD. Singapur abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)