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MANGO TELECOMMUNICATION LIMITED

company limited by shares (Ltd) · Johnson's Ghut, Tortola, Britische Jungferninseln · LEI 549300X2P04J180NSU77
LEI aktiv

Kurzprofil

MANGO TELECOMMUNICATION LIMITED ist auf den Britischen Jungferninseln registriert und im Register „Register of Companies“ unter der Nummer 687459 eingetragen. Die Rechtsform ist company limited by shares (Ltd) – Kapitalgesellschaft (Britische Jungferninseln). An GLEIF ist keine Muttergesellschaft gemeldet. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 31. Mai 2021 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 21. April 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 23. Mai 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformcompany limited by shares (Ltd)
Kapitalgesellschaft (Britische Jungferninseln)
RegisterRegister of Companies · Website des Registers
Registernummer687459
RegisterstelleRegistry of Corporate Affairs (British Virgin Islands Financial Services Commission)
RechtsordnungBritische Jungferninseln
SitzanschriftMandar House, P.O. Box 2196, c/o CCS Trustees Limited, VG1110 Johnson's Ghut, Tortola, Britische Jungferninseln
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)02.12.2005
LEI549300X2P04J180NSU77
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben31.05.2021
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert21.04.2026
Nächste LEI-Erneuerung23.05.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

MANGO TELECOMMUNICATION LIMITED diese Einheit
JAHRULZ CORP. Panama abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)