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MARINE STEWARDSHIP COUNCIL

Private Limited by Guarantee (Ltd) · LONDON, Vereinigtes Königreich · LEI 2138004DYBDSEAWPRX02
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

MARINE STEWARDSHIP COUNCIL ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 03322023 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited by Guarantee (Ltd). MARINE STEWARDSHIP COUNCIL ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 11. Februar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 12. März 2026 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 11. Februar 2020 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 11. Februar 2020 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited by Guarantee (Ltd)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer03322023
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
Sitzanschrift1 SNOW HILL, EC1A 2DH LONDON, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI2138004DYBDSEAWPRX02
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben11.02.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert12.03.2026
Nächste LEI-Erneuerung11.02.2020
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

MARINE STEWARDSHIP COUNCIL diese Einheit
MARINE STEWARDSHIP COUNCIL INTERNATIONAL LIMITED Vereinigtes Königreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)

Weitere Namen

  • MSC · Geschäftsbezeichnung