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MARTIN'S INVESTMENT HOLDINGS LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · LONDON, Vereinigtes Königreich · LEI 2138005VZ88S498JCW41
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

MARTIN'S INVESTMENT HOLDINGS LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 11806663 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). MARTIN'S INVESTMENT HOLDINGS LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 3. April 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 15. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 15. Januar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer11806663
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
Sitzanschrift36 WALPOLE STREET, SW3 4QS LONDON, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)05.02.2019
LEI2138005VZ88S498JCW41
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben03.04.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert15.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung15.01.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

MARTIN'S INVESTMENT HOLDINGS LIMITED diese Einheit
MARTIN'S COMMERCIAL LIMITED Vereinigtes Königreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)