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MAXIVISION EYE HOSPITALS PRIVATE LIMITED

Private Limited Company (Pvt Ltd) · Chennai, Indien · LEI 98450079C4D0O62IFB95
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

MAXIVISION EYE HOSPITALS PRIVATE LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U85110TN2010PTC075352 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Pvt Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien). MAXIVISION EYE HOSPITALS PRIVATE LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 11. Juli 2022 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 12. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 11. Juli 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Pvt Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU85110TN2010PTC075352
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
Sitzanschrift15, IV Street, Abhiramapuram, 600018 Chennai, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)15.04.2010
LEI98450079C4D0O62IFB95
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben11.07.2022
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert12.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung11.07.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

MAXIVISION EYE HOSPITALS PRIVATE LIMITED diese Einheit
NETRADEEP MAXIVISION EYE HOSPITALS PRIVATE LIMITED Indien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)