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MAYA TECHNOLOGIES LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · HOUNSLOW, Vereinigtes Königreich · LEI 213800M96ZD66OP49S83
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

MAYA TECHNOLOGIES LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 06488363 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). MAYA TECHNOLOGIES LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 13. März 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 2. März 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 2. März 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer06488363
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftWORLD BUSINESS CENTRE BUILDING 2, NEWALL ROAD, TW6 2SF HOUNSLOW, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)30.01.2008
LEI213800M96ZD66OP49S83
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben13.03.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert02.03.2026
Nächste LEI-Erneuerung02.03.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

MAYA TECHNOLOGIES LIMITED diese Einheit
SRLGLOBAL SOFTWARE SOLUTIONS LTD Vereinigtes Königreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)