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MBK Partners, L.P.

limited partnership (LP) · George Town, Kaimaninseln · LEI 549300OHTQC3APDDPZ13
LEI abgelaufenFondsKonzernmutter

Kurzprofil

MBK Partners, L.P. ist auf den Kaimaninseln registriert. Die Rechtsform ist limited partnership (LP). MBK Partners, L.P. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 20. November 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 3. August 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 20. November 2019 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 20. November 2019 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

Rechtsformlimited partnership (LP)
RechtsordnungKaimaninseln
SitzanschriftPO Box 309, Ugland House, KY1-1104 George Town, Kaimaninseln
Anschrift der HauptverwaltungOne Exchange Square, Central and Western District, Hongkong
KategorieFonds
Statusaktiv
LEI549300OHTQC3APDDPZ13
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben20.11.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert03.08.2023
Nächste LEI-Erneuerung20.11.2019
Bestätigung des LEI-Datensatzesnur von der Einheit selbst angegeben

Konzernzugehörigkeit

MBK Partners, L.P. diese Einheit
Crown Ltd. Kaimaninseln abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)