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MCCAIN FOODS LIMITED

corporation (Ltd.) · FLORENCEVILLE-BRISTOL, Kanada · LEI 549300JY1SNI78TP4048
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

MCCAIN FOODS LIMITED ist in Kanada registriert und im Register „Corporate Registry (Province of New Brunswick)“ unter der Nummer 39812 eingetragen. Die Rechtsform ist corporation (Ltd.). MCCAIN FOODS LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 12 Tochtergesellschaften in 8 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 5 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 3 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 23. August 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 28. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 31. Mai 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformcorporation (Ltd.)
RegisterCorporate Registry (Province of New Brunswick) · Website des Registers
Registernummer39812
RegisterstelleService New Brunswick
RechtsordnungKanada (CA-NB)
Sitzanschrift8800, MAIN STREET, E7L 1B2 FLORENCEVILLE-BRISTOL, Kanada
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)22.08.2014
LEI549300JY1SNI78TP4048
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben23.08.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert28.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung31.05.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesteilweise bestätigt

Konzernzugehörigkeit

MCCAIN FOODS LIMITED diese Einheit
McCain Carberry Plan Kanada abgelaufen
McCain Employee Plan Kanada abgelaufen
McCain Executive Plan Kanada abgelaufen
MCCAIN FOODS INDIA PRIVATE LIMITED Indien
MCCAIN FOODS (SOUTH AFRICA) Südafrika
Gesamte Gruppe ansehen: 12 Tochtergesellschaften in 8 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (5)