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MJvdH Beheer B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Helmond, Niederlande · LEI 72450074A46S8CP6L826
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

MJvdH Beheer B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 71409130 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). MJvdH Beheer B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 15. November 2021 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 15. November 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 15. November 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer71409130
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftAarle-Rixtelseweg 50, 5707GM Helmond, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)12.04.2018
LEI72450074A46S8CP6L826
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben15.11.2021
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert15.11.2025
Nächste LEI-Erneuerung15.11.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

MJvdH Beheer B.V. diese Einheit
HOOG.design NL B.V. Niederlande abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)