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Mobile Telecommunication Co. KSA-Zain

شركه ذات مسؤولية محدودة · Riyadh, Saudi-Arabien · LEI 254900XHCET9KD2D4R78
LEI abgelaufen

Kurzprofil

Mobile Telecommunication Co. KSA-Zain ist in Saudi-Arabien registriert. Die Rechtsform ist شركه ذات مسؤولية محدودة. An GLEIF ist keine Muttergesellschaft gemeldet. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 2. Juli 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 18. September 2025 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 2. Juli 2019 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 2. Juli 2019 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

Rechtsformشركه ذات مسؤولية محدودة
Register · Website des Registers
Registernummer10102461925
Registerstelleهيئة سوق المال السعودية
RechtsordnungSaudi-Arabien
SitzanschriftKing Fahad Road, Olaya Area, 12271 Riyadh, Saudi-Arabien
Anschrift der HauptverwaltungGaranda Oasis, 12271 Riyadh, Saudi-Arabien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)02.07.2018
LEI254900XHCET9KD2D4R78
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben02.07.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert18.09.2025
Nächste LEI-Erneuerung02.07.2019
Bestätigung des LEI-Datensatzesteilweise bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Mobile Telecommunication Co. KSA-Zain diese Einheit
Tamam Finance Company Saudi-Arabien abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)