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Moesgaard Family Holding ApS

Anpartsselskab (ApS) · Børkop, Dänemark · LEI 549300QDJMOJ1YIJ9836
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Moesgaard Family Holding ApS ist in Dänemark registriert und im Register „Zentrales Unternehmensregister (CVR)“ unter der Nummer 39543052 eingetragen. Die Rechtsform ist Anpartsselskab (ApS) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Dänemark). Moesgaard Family Holding ApS ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 2 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 4. September 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 5. August 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 22. August 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformAnpartsselskab (ApS)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Dänemark)
RegisterZentrales Unternehmensregister (CVR) · Website des Registers
Registernummer39543052
RegisterstelleErhvervsstyrelsen
RechtsordnungDänemark
SitzanschriftKragelundvænget 23, 7080 Børkop, Dänemark
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)04.05.2018
LEI549300QDJMOJ1YIJ9836
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben04.09.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert05.08.2026
Nächste LEI-Erneuerung22.08.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Moesgaard Family Holding ApS diese Einheit
EJENDOMSSELSKABET BORGERGADE PARKERING ApS Dänemark abgelaufen
Å-CENTRET ApS Dänemark abgelaufen
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)