ENDEFR
Startseite › Spanien › MOLINOS DE JEREZ, S.L.

MOLINOS DE JEREZ, S.L.

Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.L.) · Dos Hermanas, Spanien · LEI 959800ER3H1825PJLM93
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

MOLINOS DE JEREZ, S.L. ist in Spanien registriert. Die Rechtsform ist Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.L.) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spanien). MOLINOS DE JEREZ, S.L. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 23. Juli 2020 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 25. Februar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 6. Januar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformSociedad de Responsabilidad Limitada (S.L.)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spanien)
Register · Website des Registers
RegisternummerB11610193
RegisterstelleAgencia Tributaria (AEAT)
RechtsordnungSpanien
SitzanschriftCALLE FORO (P.I. LA ISLA) 1, 41703 Dos Hermanas, Spanien
Anschrift der HauptverwaltungCALLE FORO 1, 41703 Dos Hermanas, Spanien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.12.1979
LEI959800ER3H1825PJLM93
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben23.07.2020
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert25.02.2026
Nächste LEI-Erneuerung06.01.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

MOLINOS DE JEREZ, S.L. diese Einheit
GLOBAL COFFEE INDUSTRIES SOCIEDAD ANONIMA Spanien
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)