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Monarch Debt Recovery Master Fund Ltd

company limited by shares (Ltd) · George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln · LEI J5AP2WGD8DMIBT7Q1D10
LEI aktivFondsKonzernmutter

Kurzprofil

Monarch Debt Recovery Master Fund Ltd ist auf den Kaimaninseln registriert und im Register „Registry of Companies“ unter der Nummer 117228 eingetragen. Die Rechtsform ist company limited by shares (Ltd) – Kapitalgesellschaft (Kaimaninseln). Monarch Debt Recovery Master Fund Ltd ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 29. November 2012 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 13. Juli 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 18. Juli 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformcompany limited by shares (Ltd)
Kapitalgesellschaft (Kaimaninseln)
RegisterRegistry of Companies · Website des Registers
Registernummer117228
RegisterstelleGeneral Registry
RechtsordnungKaimaninseln
Sitzanschrift190 Elgin Avenue, c/o WALKERS CORPORATE LIMITED, KY1-9008 George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln
Anschrift der Hauptverwaltung535 MADISON AVENUE, 10022 NEW YORK, Vereinigte Staaten
KategorieFonds
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)23.04.2002
LEIJ5AP2WGD8DMIBT7Q1D10
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben29.11.2012
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert13.07.2026
Nächste LEI-Erneuerung18.07.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Monarch Debt Recovery Master Fund Ltd diese Einheit
MLSSS LTD. Kaimaninseln abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)