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MoroSystems Group, s.r.o.

Společnost s ručením omezeným · Brno, Tschechien · LEI 3157005O64UYEC7W8707
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

MoroSystems Group, s.r.o. ist in Tschechien registriert und im Register „Handelsregister (Obchodní rejstřík)“ unter der Nummer 03784801 eingetragen. Die Rechtsform ist Společnost s ručením omezeným – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Tschechien). MoroSystems Group, s.r.o. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 25. Januar 2024 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 16. März 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 16. März 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformSpolečnost s ručením omezeným
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Tschechien)
RegisterHandelsregister (Obchodní rejstřík) · Website des Registers
Registernummer03784801
RegisterstelleMinisterstvo spravedlnosti
RechtsordnungTschechien
SitzanschriftFrancouzská 421/87, 602 00 Brno, Tschechien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)10.02.2015
LEI3157005O64UYEC7W8707
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben25.01.2024
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert16.03.2026
Nächste LEI-Erneuerung16.03.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

MoroSystems Group, s.r.o. diese Einheit
MoroSystems Orchestra, s.r.o. Tschechien
MoroSystems, s.r.o. Tschechien
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)