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MRHG Holding AG

Aktiengesellschaft (AG) · Graz, Österreich · LEI 529900PUZ8Q6E4FG7A27
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

MRHG Holding AG ist in Österreich registriert und im Register „Firmenbuch“ unter der Nummer 309522f eingetragen. Die Rechtsform ist Aktiengesellschaft (AG). MRHG Holding AG ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 3 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 16. Oktober 2013 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 19. Juli 2021 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 16. Oktober 2016 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 16. Oktober 2016 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformAktiengesellschaft (AG)
RegisterFirmenbuch · Website des Registers
Registernummer309522f
RegisterstelleBundesministerium für Justiz
RechtsordnungÖsterreich
SitzanschriftLastenstraße 11-13, 8020 Graz, Österreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI529900PUZ8Q6E4FG7A27
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben16.10.2013
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert19.07.2021
Nächste LEI-Erneuerung16.10.2016
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

MRHG Holding AG diese Einheit
Leder & Schuh Aktiengesellschaft Österreich
Leder & Schuh Einkaufsgesellschaft m.b.H. Österreich
Gesamte Gruppe ansehen: 3 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (2)