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MRS.BECTORS FOOD SPECIALITIES LIMITED

Public Limited Company (Ltd) · JALANDHAR, Indien · LEI 335800TWJ1MO9UMQPJ22
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

MRS.BECTORS FOOD SPECIALITIES LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer L74899PB1995PLC033417 eingetragen. Die Rechtsform ist Public Limited Company (Ltd) – Aktiengesellschaft (Indien). MRS.BECTORS FOOD SPECIALITIES LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 9. Oktober 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 14. September 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 12. November 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPublic Limited Company (Ltd)
Aktiengesellschaft (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerL74899PB1995PLC033417
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
SitzanschriftTHEING ROAD PHILLAUR, 144410 JALANDHAR, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)15.09.1995
LEI335800TWJ1MO9UMQPJ22
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben09.10.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert14.09.2026
Nächste LEI-Erneuerung12.11.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

MRS.BECTORS FOOD SPECIALITIES LIMITED diese Einheit
BAKEBEST FOODS PRIVATE LIMITED Indien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von einer oder mehreren natürlichen Personen ohne zwischengeschaltete juristische Person kontrolliert. GLEIF nennt sie nicht, AssetCensus ebenfalls nicht.

Direkte Tochtergesellschaften (1)