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MURPHY FOUR VENTURE, LP

Limited Partnership · DALLAS, Vereinigte Staaten · LEI 549300L4CJXZ6R61VY42
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

MURPHY FOUR VENTURE, LP ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Limited Partnership. MURPHY FOUR VENTURE, LP ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 12. Dezember 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 22. August 2025 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 1. April 2023 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 1. April 2023 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformLimited Partnership
Register · Website des Registers
Registernummer0800971481
RegisterstelleCorporations Section (Texas Secretary of State)
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-TX)
SitzanschriftC/O ERIC LANGFORD, 5924 TWIN COVES, 75248 DALLAS, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung5924 Twin Coves, 75248 Dallas, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)29.04.2008
LEI549300L4CJXZ6R61VY42
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben12.12.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert22.08.2025
Nächste LEI-Erneuerung01.04.2023
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

MURPHY FOUR VENTURE, LP diese Einheit
MAXWELL CREEK CENTER LLC Vereinigte Staaten

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)