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MUZINICH & CO. LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · London, Vereinigtes Königreich · LEI 5493000A54SVMPWFVW70
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

MUZINICH & CO. LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 03852444 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). MUZINICH & CO. LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 3 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 3 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 13. Februar 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 16. Dezember 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 12. Januar 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer03852444
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
Sitzanschrift8 Hanover Street, W1S 1YQ London, Vereinigtes Königreich
Anschrift der Hauptverwaltung450 PARK AVENUE, 10022 NEW YORK, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)04.10.1999
LEI5493000A54SVMPWFVW70
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben13.02.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert16.12.2025
Nächste LEI-Erneuerung12.01.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Gesamte Gruppe ansehen: 3 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (3)