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NATIONAL INDUSTRIES FOR THE BLIND

Not-for-profit Corporation · NEW YORK, Vereinigte Staaten · LEI 5493005Q5UG6595JPP82
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

NATIONAL INDUSTRIES FOR THE BLIND ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Not-for-profit Corporation. NATIONAL INDUSTRIES FOR THE BLIND ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 10. März 2016 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 30. Oktober 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 6. November 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformNot-for-profit Corporation
Register · Website des Registers
Registernummer39933
RegisterstelleCorporation and Business Entity Database (Division of Corporations, State Records and UCC, Department of State)
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-NY)
SitzanschriftC/O C T CORPORATION SYSTEM, 28 LIBERTY ST., 10005 NEW YORK, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung3000 Potomac Avenue, 22305 Alexandria, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)13.09.1938
LEI5493005Q5UG6595JPP82
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben10.03.2016
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert30.10.2025
Nächste LEI-Erneuerung06.11.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

NATIONAL INDUSTRIES FOR THE BLIND diese Einheit
PAEGR Properties LLC Vereinigte Staaten
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)