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New York Black Car Operators' Injury Compensation Fund, Inc.

Business Corporation · New York, Vereinigte Staaten · LEI 5493004JN8T67MSNTV35
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

New York Black Car Operators' Injury Compensation Fund, Inc. ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Business Corporation. New York Black Car Operators' Injury Compensation Fund, Inc. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 10. Februar 2016 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 4. August 2023 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 7. Februar 2017 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 7. Februar 2017 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformBusiness Corporation
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-NY)
Sitzanschrift30 Wall Street, 10005 New York, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI5493004JN8T67MSNTV35
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben10.02.2016
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert04.08.2023
Nächste LEI-Erneuerung07.02.2017
Bestätigung des LEI-Datensatzesnur von der Einheit selbst angegeben

Konzernzugehörigkeit

New York Black Car Operators' Injury Compensation Fund, Inc. diese Einheit
11-02 37TH AVENUE LLC Vereinigte Staaten abgelaufen

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)