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NOBEL HYGIENE PRIVATE LIMITED

Private Limited Company (Pvt Ltd) · SINNAR, Indien · LEI 335800N73DWFJVKP9V43
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

NOBEL HYGIENE PRIVATE LIMITED ist in Indien registriert und im Register „Unternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs)“ unter der Nummer U24239MH2001PTC335529 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Pvt Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien). NOBEL HYGIENE PRIVATE LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 30. März 2019 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 1. April 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 2. April 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Pvt Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Indien)
RegisterUnternehmensregister (Ministry of Corporate Affairs) · Website des Registers
RegisternummerU24239MH2001PTC335529
RegisterstelleMinistry of Corporate Affairs
RechtsordnungIndien
SitzanschriftPLOT NO.A-70, MIDC, MALEGAON, SINNAR MH IN, 422113 SINNAR, Indien
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)12.11.2001
LEI335800N73DWFJVKP9V43
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben30.03.2019
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert01.04.2026
Nächste LEI-Erneuerung02.04.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

NOBEL HYGIENE PRIVATE LIMITED diese Einheit
NOBEL HYGIENE BARODA PRIVATE LIMITED Indien

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)