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NORTHEAST FOODS, INC.

Corporation · BALTIMORE, Vereinigte Staaten · LEI 254900W3RBI81K5N1336
LEI abgelaufenKonzernmutter

Kurzprofil

NORTHEAST FOODS, INC. ist in den Vereinigten Staaten registriert. NORTHEAST FOODS, INC. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 11. März 2021 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 15. März 2022 aktualisiert. Er ist abgelaufen: Die Erneuerung war bis zum 11. März 2022 fällig. AssetCensus hat 1 Hinweis zur Datenqualität zu dieser Einheit festgestellt (siehe unten).

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

  • Der LEI ist abgelaufen: Er war bis 11. März 2022 zu erneuern und wurde nicht erneuert. Die GLEIF-Daten zu dieser Einheit wurden seitdem nicht neu geprüft. Ein abgelaufener LEI bedeutet nicht, dass das Unternehmen erloschen ist.

Stammdaten

RechtsformCorporation
Register · Website des Registers
RegisternummerD02382828
RegisterstelleBusiness Services (Maryland Department of Assessments and Taxation)
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-MD)
Sitzanschriftc/o GEORGE PHILIPPOU, SUITE 200, 21202 BALTIMORE, Vereinigte Staaten
Anschrift der Hauptverwaltung601 S. CAROLINE STREET, 21057 BALTIMORE, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
LEI254900W3RBI81K5N1336
LEI-Statusabgelaufen
LEI erstmals vergeben11.03.2021
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert15.03.2022
Nächste LEI-Erneuerung11.03.2022
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

NORTHEAST FOODS, INC. diese Einheit
AUTOMATIC ROLLS OF NORTH CAROLINA, LLC Vereinigte Staaten

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)