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Northglen Investments Limited

Private Limited Company (Ltd) · London, Vereinigtes Königreich · LEI 2138002PR6TMD4E42194
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Northglen Investments Limited ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 04231841 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). Northglen Investments Limited ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 4. August 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 18. März 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 19. März 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer04231841
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftNicholas House, 3 Laurence Pountney Hill, EC4R 0EU London, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)11.06.2001
LEI2138002PR6TMD4E42194
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben04.08.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert18.03.2026
Nächste LEI-Erneuerung19.03.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Northglen Investments Limited diese Einheit
SLATER INVESTMENTS LIMITED Vereinigtes Königreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (1)