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NXP Semiconductors N.V.

naamloze vennootschap (NV) · Eindhoven, Niederlande · LEI 724500M9BY5293JDF951
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

NXP Semiconductors N.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 34253298 eingetragen. Die Rechtsform ist naamloze vennootschap (NV) – Aktiengesellschaft (Niederlande). NXP Semiconductors N.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 11 Tochtergesellschaften in 8 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst; bei 1 davon ist der LEI abgelaufen. Der LEI wurde am 26. November 2014 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 26. November 2025 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 26. November 2026 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformnaamloze vennootschap (NV)
Aktiengesellschaft (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer34253298
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftHigh Tech Campus 60, 5656AG Eindhoven, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)02.08.2006
LEI724500M9BY5293JDF951
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben26.11.2014
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert26.11.2025
Nächste LEI-Erneuerung26.11.2026
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

NXP Semiconductors N.V. diese Einheit
NXP Semiconductors Austria GmbH & Co KG Österreich abgelaufen
NXP B.V. Niederlande
Gesamte Gruppe ansehen: 11 Tochtergesellschaften in 8 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)