ENDEFR
Startseite › Vereinigte Staaten › Oak Hill Advisors, L.P.

Oak Hill Advisors, L.P.

Limited Partnership · Wilmington, Vereinigte Staaten · LEI 41OEWS9I9GYRDB1SZ042
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

Oak Hill Advisors, L.P. ist in den Vereinigten Staaten registriert. Die Rechtsform ist Limited Partnership – Kommanditgesellschaft (Vereinigte Staaten). Oak Hill Advisors, L.P. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten sind 2 direkte Tochtergesellschaften erfasst. Der LEI wurde am 6. Juni 2012 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 11. Juni 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 20. Juni 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformLimited Partnership
Kommanditgesellschaft (Vereinigte Staaten)
Register · Website des Registers
Registernummer3090793
RegisterstelleDivision of Corporations, Department of State
RechtsordnungVereinigte Staaten (US-DE)
SitzanschriftC/O Corporation Service Company, 251 Little Falls Drive, 19808 Wilmington, Vereinigte Staaten
Anschrift der HauptverwaltungOne Vanderbilt, 10017 New York, Vereinigte Staaten
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)31.08.1999
LEI41OEWS9I9GYRDB1SZ042
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben06.06.2012
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert11.06.2026
Nächste LEI-Erneuerung20.06.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

Oak Hill Advisors, L.P. diese Einheit
Oak Hill Advisors (Europe), LLP Vereinigtes Königreich
OHA (UK) LLP Vereinigtes Königreich
Gesamte Gruppe ansehen: 2 Tochtergesellschaften in 2 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (2)