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ODYZEAN LIMITED

company limited by shares (Ltd) · Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln · LEI 549300WNLD30161T7M50
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

ODYZEAN LIMITED ist auf den Britischen Jungferninseln registriert und im Register „Register of Companies“ unter der Nummer 2043630 eingetragen. Die Rechtsform ist company limited by shares (Ltd) – Kapitalgesellschaft (Britische Jungferninseln). ODYZEAN LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 2 Ländern. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 1. Juni 2021 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 16. Januar 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 4. März 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformcompany limited by shares (Ltd)
Kapitalgesellschaft (Britische Jungferninseln)
RegisterRegister of Companies · Website des Registers
Registernummer2043630
RegisterstelleRegistry of Corporate Affairs (British Virgin Islands Financial Services Commission)
RechtsordnungBritische Jungferninseln
SitzanschriftQuijano Chambers, P.O. Box 3159, c/o QUIJANO & ASSOCIATES (BVI) LIMITED, VG1110 Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)11.09.2020
LEI549300WNLD30161T7M50
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben01.06.2021
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert16.01.2026
Nächste LEI-Erneuerung04.03.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ODYZEAN LIMITED diese Einheit
Piedmont Inc. Bahamas

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)