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OLD OAK HOLDINGS LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · LONDON, Vereinigtes Königreich · LEI 549300M9UCFBFG98F111
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

OLD OAK HOLDINGS LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 05248512 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). OLD OAK HOLDINGS LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 19. August 2017 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 10. März 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 9. Mai 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer05248512
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
SitzanschriftFERGUSON HOUSE 15 MARYLEBONE ROAD, 5TH FLOOR, NW1 5JD LONDON, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)04.10.2004
LEI549300M9UCFBFG98F111
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben19.08.2017
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert10.03.2026
Nächste LEI-Erneuerung09.05.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

OLD OAK HOLDINGS LIMITED diese Einheit
TOSCAFUND ASSET MANAGEMENT LLP Vereinigtes Königreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.
  • Oberste Muttergesellschaft: Keine bekannte Person kontrolliert die Einheit, etwa weil die Anteile breit gestreut sind.

Direkte Tochtergesellschaften (1)