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ONKAR INTERNATIONAL LIMITED

Private Limited Company (Ltd) · SOUTHALL, Vereinigtes Königreich · LEI 2138004W7Z8L1OOCFP26
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

ONKAR INTERNATIONAL LIMITED ist im Vereinigten Königreich registriert und im Register „Unternehmensregister Companies House“ unter der Nummer 01483106 eingetragen. Die Rechtsform ist Private Limited Company (Ltd) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich). ONKAR INTERNATIONAL LIMITED ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 1 Tochtergesellschaft in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 2. Oktober 2018 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 21. August 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 2. Oktober 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

RechtsformPrivate Limited Company (Ltd)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Vereinigtes Königreich)
RegisterUnternehmensregister Companies House · Website des Registers
Registernummer01483106
RegisterstelleCompanies House
RechtsordnungVereinigtes Königreich
Sitzanschrift19 SOUTH ROAD, UB1 1SU SOUTHALL, Vereinigtes Königreich
Anschrift der Hauptverwaltung32 DOVER STREET, W1S 4NE LONDON, Vereinigtes Königreich
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)05.03.1980
LEI2138004W7Z8L1OOCFP26
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben02.10.2018
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert21.08.2026
Nächste LEI-Erneuerung02.10.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ONKAR INTERNATIONAL LIMITED diese Einheit
SOUTHALL TRAVEL LIMITED Vereinigtes Königreich

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)