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ORTEC Finance Beheer B.V.

besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) · Rotterdam, Niederlande · LEI 894500TK3H00ZZGSXH78
LEI aktivKonzernmutter

Kurzprofil

ORTEC Finance Beheer B.V. ist in den Niederlanden registriert und im Register „Handelsregister (KvK)“ unter der Nummer 24447608 eingetragen. Die Rechtsform ist besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande). ORTEC Finance Beheer B.V. ist laut GLEIF oberste Muttergesellschaft eines Konzerns mit 3 Tochtergesellschaften in 1 Land. Begründung laut GLEIF: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen. In den GLEIF-Daten ist 1 direkte Tochtergesellschaft erfasst. Der LEI wurde am 4. Mai 2024 erstmals vergeben, der Datensatz zuletzt am 4. Mai 2026 aktualisiert; die nächste Erneuerung ist bis zum 4. Mai 2027 fällig.

Aus GLEIF-Daten nach festen, geprüften Textbausteinen erstellt.

Hinweise zur Datenqualität (eigene Auswertung)

Zu dieser Einheit gibt es in diesem Datenstand keine Hinweise zur Datenqualität.

Stammdaten

Rechtsformbesloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (BV)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Niederlande)
RegisterHandelsregister (KvK) · Website des Registers
Registernummer24447608
RegisterstelleKamer van Koophandel
RechtsordnungNiederlande
SitzanschriftBoompjes 40, 3011XB Rotterdam, Niederlande
KategorieUnternehmen oder sonstige juristische Person
Statusaktiv
Gründung (laut GLEIF)01.12.2008
LEI894500TK3H00ZZGSXH78
LEI-Statusaktiv
LEI erstmals vergeben04.05.2024
LEI-Datensatz zuletzt aktualisiert04.05.2026
Nächste LEI-Erneuerung04.05.2027
Bestätigung des LEI-Datensatzesvollständig bestätigt

Konzernzugehörigkeit

ORTEC Finance Beheer B.V. diese Einheit
ORTEC Finance Holding B.V. Niederlande
Gesamte Gruppe ansehen: 3 Tochtergesellschaften in 1 Ländern

Keine Muttergesellschaft an GLEIF gemeldet

  • Direkte Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.
  • Oberste Muttergesellschaft: Die Einheit wird von juristischen Personen kontrolliert, die nicht der Konsolidierung unterliegen.

Direkte Tochtergesellschaften (1)